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NEWCOMER CONTEST LOLLAPALOOZA BERLIN 

- Teilnahmebedingungen - 

 

1. Allgemeines 

Die FRHUG Festival GmbH & Co. KG (im Folgenden: „FRHUG“) ist Veranstalter des Lollapalooza Festivals in Berlin (nachfolgend „Lollapalooza Berlin“), das vom 24. – 25. September 2022 auf dem Gelände des Olympiastadions Berlin und des Olympiaparks stattfindet. 

Das Lollapalooza Berlin sieht sich als Veranstaltung, die allen offenstehen soll – dies gilt nicht nur für die Besucher:innen des Festivals, sondern auch für Bands. Aus diesem Grund möchte das Lollapalooza einen ersten Schritt gegen das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern bei auftretenden Künstler:innen gehen und mehr Sichtbarkeit schaffen für weibliche, weiblich-identifizierende und nicht-binäre Personen oder Acts, die überwiegend aus weiblichen, weiblich-identifizierenden und nicht-binären Personen bestehen (im Folgenden als „Acts“ zusammengefasst). Daher veranstaltet FRHUG im Rahmen des im Jahr 2022 stattfindenden Lollapalooza Berlin unter dem Namen „Lollapalooza Newcomer Contest“ einen Bandcontest (im Folgenden: „Contest“), der sich an diese Acts richtet. Der gewinnende Act erhält die Chance auf einen 30-45-minütigen Live-Auftritt auf der „Weingarten Stage“ auf dem diesjährigen Lollapalooza Berlin. 

Die Teilnahme ist unter nachfolgenden Bedingungen möglich. Mit Teilnahme an dem Contest akzeptieren die Acts diese Teilnahmebedingungen. 

 

2. Veranstalter 

Veranstalter des Contests ist die FRHUG Festival GmbH & Co. KG, Pfuelstraße 5, 10997 Berlin (nachfolgend „FRHUG“). 

 

3. Teilnahmeberechtigung 

3.1 An Contest teilnehmen darf jede Person, die weiblich oder non-binär ist oder sich als weiblich identifiziert oder, soweit mehrere Personen gemeinsam als Act auftreten, wenn sich mehr als 80% der Mitglieder:innen dieses Acts sich als weiblich, non-binär oder als weiblich identifizieren. Jede teilnehmende Person muss mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein, um teilnehmen zu dürfen. Teilnehmende Acts dürfen nicht bei einem Label unter Vertrag stehen. Sie müssen am 24. September 2022 für einen potentiellen Auftritt auf dem Lollapalooza Berlin zur Verfügung stehen und in der Lage sein, ein Set von 30-45 Minuten Länge live auf einer Bühne zu spielen. 

3.2 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter:innen von FRHUG, von verbundenen Unternehmen sowie von Kooperationspartner:innen, sowie deren jeweilige Angehörige. 

3.3 FRHUG kann jede am Contest teilnehmende Person auffordern, seine/ihre Teilnahmeberechtigung an der Auslosung nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht binnen der von FRHUG gesetzten Frist, behält sich FRHUG den Ausschluss der teilnehmenden Person vom Contest vor. 

 

4. Teilnahmevoraussetzungen / Ermittlung der Gewinnenden Acts 

4.1 Eine Teilnahme an dem Contest ist durch Einreichung eines Videos (im Folgenden auch „Beitrag“ genannt) während des Teilnahmezeitraums vom 21. Juli 2022 (00:00 Uhr) bis zum 12. August 2022 (23:59 Uhr) möglich (im Folgenden auch: „Teilnahmezeitraum“). Vor oder nach diesem Zeitraum eingereichte Videos werden bei dem Contest nicht berücksichtigt. Pro Act darf nur ein Video eingereicht werden. 

4.2 Das einzureichende Video muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Das Video enthält eine Live-Performance eines von dem Act geschriebenen und komponierten Songs. 
  • Der Act stellt sich in dem Video kurz vor und sichert insbesondere zu, in der Lage zu sein, ein Set von 30-45 Minuten Länge live auf einer Bühne spielen zu können. 

Die Einreichung muss wie folgt erfolgen: 

  • Die Videos sind über das folgende Formular einzureichen: HIER 

Mit Einreichung sichert der Act zu, dass die von ihm erteilten Angaben und Informationen vollständig und richtig sind. Zugleich sichert er zu, dass sämtliche Mitwirkende diese Teilnahmebedingungen kennen und mit ihnen einverstanden sind. 

4.3 Der Veranstalter wählt nach Ende des Teilnahmezeitraums aus allen eingereichten Videos die Beiträge von fünf Acts aus, die weiterhin an dem Contest teilnehmen werden. Die ausgewählten Acts erhalten vom Veranstalter eine E-Mail, die – sofern der Act nicht in seiner Einreichungs-E-Mail andere Angaben gemacht hat – an die Absenderadresse dieser Einreichungs-E-Mail versandt wird. Erhält ein Act keine E-Mail vom Veranstalter, bedeutet dies, dass der Act nicht mehr Teil der zweiten Contest-Phase ist. 

4.4 Die Beiträge der ausgewählten fünf Acts werden ab der ersten Augustwoche im Rahmen der zweiten Contest-Phase auf der Plattform Lollapalooza Berlin Homepage unter www.lollapaloozade.com (im Folgenden: „Plattform“) vorgestellt. Unter Berücksichtigung der auf der Plattform genannten Bedingungen können die Besucher:innen der Plattform für einen Act voten, das heißt, für einen Act eine Stimme abgeben. Das Voting ist ab Veröffentlichung der Beiträge der ausgewählten fünf Acts bis zum 26. August  2022 (15:30 Uhr) möglich (im Folgenden: „Votingzeitraum“). Nach diesem Zeitraum ist eine Stimmabgabe nicht mehr möglich bzw. werden später abgegebene Stimmen nicht berücksichtigt. Die Auswertung der abgegebenen Stimmen erfolgt nach Ende des Votingzeitraums durch die Plattform. 

4.5 Der Act, der in der zweiten Contest-Phase die meisten Stimmen erhalten hat (im Folgenden: „Gewinnender Act“), bekommt die Möglichkeiten, auf dem Lollapalooza Berlin aufzutreten. Der Auftritt wird am 24. September  2022 auf der „Weingarten Stage“ stattfinden und soll eine Dauer von 30-45 Minuten haben. 

4.6 FRHUG behält sich vor, die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen von den Mitwirkenden der Acts schriftlich anzufordern. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, behält sich FRHUG das Recht vor, den Act insgesamt vom Contest auszuschließen. 

 

5. Rechte 

5.1 Mit Einreichen des Videos entsprechend Ziffer 4. dieser Teilnahmebedingungen, räumen die Acts (klarstellend: besteht der Act aus mehreren Personen, sind auch diese gemeint) FRHUG sämtliche an dem Video bei ihnen und eventuell mitwirkenden Dritten (Musiker, Sänger, Tänzer, Songwriter, Composer, Texter, andere Darsteller, Audio-Engineer, Cutter, Regisseur etc.) liegenden bzw. entstandenen und/oder noch entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte etc.) ab Einreichung in exklusiver, weiterübertragbarer, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkter Art und Weise zur Nutzung im Zusammenhang mit der Durchführung, Bewerbung, Präsentation und Dokumentation des Contests ein. Die Rechteeinräumung erfasst insbesondere das Recht, das eingereichte Video ganz oder teilweise unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung im Rahmen der Durchführung, Bewerbung und Präsentation des Contents und der teilnehmenden Acts in allen Nutzungsarten und in jeglicher Weise zu nutzen und auszuwerten, es zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen. Die Rechteübertragung umfasst auch alle sonstigen durch das Urheberrechtsgesetz sowie eventuelle sonstige Gesetze gewährten Rechte und Ansprüche (inklusive der Vergütungsansprüche für erlaubnisfreie, aber vergütungspflichtige Nutzungen durch Dritte).  

5.2 Den Acts ist bekannt, dass Videos im Rahmen der Durchführung, Bewerbung, Präsentation und Dokumentation des Contests ganz oder teilweise umfassend in allen Medien veröffentlicht und werblich genutzt werden können. Hierzu gehört insbesondere, nicht aber ausschließlich, dass die eingereichten Videos sowohl während des Teilnahme- und Votingzeitraums  sowie des Lollapalooza Berlin als auch im Rahmen der Nachberichterstattung zum Contest und zum Lollapalooza Berlin ganz oder teilweise, auch ausschnittsweise in neu zusammengesetzter Form mit anderen Beiträgen) im Zusammenhang mit dem Contest oder dem Lollapalooza Berlin über alle sämtliche der Öffentlichkeit zugänglichen Kommunikationskanäle von FRHUG (beispielsweise Instagram, Facebook, Twitter etc.) veröffentlicht werden können. 

5.3 Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt zu Zwecken der Teilnahme am Gewinnspiel und der Präsentation der teilnehmenden Acts und ihrer Videos unentgeltlich und ist unabhängig von einem Gewinn. 

5.4 Eine kommerzielle Nutzung des Videos außerhalb des Contests bzw. ohne einen Zusammenhang mit der Durchführung, Bewerbung, Präsentation und Dokumentation des Contests sowie deren Bedingungen werden FRHUG und der teilnehmende Act und FRHUG jeweils vor einer solchen Nutzung abstimmen. 

5.5 Eine Pflicht zur Nutzung der eingereichten Videos seitens FRHUG besteht nicht.  

5.6 Die teilnehmenden Acts gewährleisten und garantieren durch Einreichung ihres Videos, dass sie in keiner Form an der vorstehenden Rechteeinräumung gehindert sind, dass sie die einzuräumenden Rechte umfassend und uneingeschränkt innehaben, sie über die eingeräumten Rechte und noch einzuräumenden Rechte nicht anderweitig verfügt haben und sie frei über die Videos verfügen dürfen. 

5.7 Die teilnehmenden Acts garantieren, dass das eingereichte Video nicht gegen geltendes Recht, Schutzrechte (insbesondere: Marken-, Namens- oder Urheberrechte) oder Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt und es keine medien- oder strafrechtlich relevanten, pornografischen, jugendgefährdenden, ordnungswidrigen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalte hat. 

5.8 Die teilnehmenden Acts stellen FRHUG von allen Ansprüchen frei, die gegen FRHUG geltend gemacht werden und darauf beruhen, dass vorstehend genannte Garantien nicht erfüllt wurden. 

5.9 Den teilnehmenden Acts ist bewusst, dass eine Namensnennung der Acts und/oder deren Mitglieder:innen im Zusammenhang mit dem eingereichten Video möglich und auch branchenunüblich ist. FRHUG ist berechtigt, im Rahmen der Berichterstattung über den Contest etwa auf seiner Website oder in den sozialen Medien die Acts sowie ggf. deren Mitglieder:innen namentlich zu benennen, deren Videos von dem Veranstalter und ggf. im Rahmen des Voting ausgewählt wurden.  

5.10 Den teilnehmenden Acts ist bewusst, dass der Auftritt des Gewinnenden Act möglicherweise gefilmt und interviewt wird. Die teilnehmenden Acts erklären mit ihrer Teilnahme am Contest, hiermit einverstanden zu sein und räumen FRHUG sämtliche Rechte, die für die umfassende Auswertung und Verwertung der Bild- und/oder Tonaufnahmen erforderlich sind, ausschließlich, zeitlich, örtlich und sachlich unbeschränkt ein.  

 

 6. Gewinn 

6.1 Der Gewinnende Act erhält die Möglichkeit eines 30-45-minütigen Live-Auftritts am 24. September 2022  auf der „Weingarten Stage“ auf dem Lollapalooza Berlin 2022. Hierin enthalten ist die Zutrittsberechtigung am 24. September 2022  für das Lollapalooza Berlin 2022. Darüber hinaus erhält der Gewinnende Act eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 500,- (inkl. USt.). Einen weiteren Gewinn (beispielsweise in Form eines Geldgewinns) erhält der Gewinnende Act nicht. Sämtliche weiterhin anfallenden Kosten trägt allein der Gewinnende Act. Eine etwa erforderliche Anreise und/oder Rückreise sowie Unterkunst organisiert der Gewinnende Act auf eigene Kosten selbst. 

6.2 Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten, Tausch oder Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen, ebenso wie der Weiterverkauf des Gewinns. 

6.3 Im Falle eines Ausfalls oder einer Unmöglichkeit der Durchführung des Auftritts des Gewinnenden Acts, gleich aus welchem Grund (insbesondere, nicht aber ausschließlich (potentielle) rechtliche, behördliche oder sonstige behördliche Einschränkungen, auch bedingt durch die COVID-19-Pandemie), entfällt die Pflicht der FRHUG zur Verschaffung der Auftrittsmöglichkeit. FRHUG ist berechtigt, nach freiem Ermessen und im Rahmen der tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten alternative Auftrittsmöglichkeiten zu organisieren, hinsichtlich derer, sofern sie zwischen FRHUG und dem Gewinnenden Act vereinbart werden, die Regelungen dieser Teilnahmebedingungen gelten. 

 

7. Änderung/Beendigung des Contests; Disqualifikation von Acts 

7.1 FRHUG behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern und/oder den Contest aus wichtigem Grund zu beenden. Dies gilt insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann oder irgendwelche Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Contests gefährden. Den teilnehmenden Acts stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen FRHUG zu. 

7.2 FRHUG ist zudem berechtigt, einzelne Teilnehmer:innen von einer Teilnahme am Contest bei Vorliegen berechtigter Gründe auszuschließen. Hierzu gehören insbesondere, nicht aber ausschließlich, ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Teilnahme unter falschem Namen oder mit unzutreffenden Angaben oder Manipulation, sowie das Bestehen eines begründeten Verdachts. FRHUG behält sich in diesen Fällen zudem vor, etwaige Gewinne nachträglich abzuerkennen und geleistete Aufwandspauschalen zurückzufordern. 

 

8. Haftung 

8.1 FRHUG haftet unbeschränkt bei der Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (auch: „Kardinalpflicht“). 

8.2 Im Übrigen haftet FRHUG nur für solche Schäden, die von FRHUG oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere, nicht aber ausschließlich, für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren. Auch im Falle des Nichterhalts von E-Mails übernimmt FRHUG keine Haftung. 

8.3 FRHUG übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung dafür, dass der Contest während des gesamten Teilnahme- und/oder Votingzeitraums zur Verfügung steht und fehlerfrei funktioniert.  

8.4 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

8.5 Im Haftungsfall beschränkt sich die Haftung der FRHUG in der Höhe auf einen bei Zeitpunkt der Teilnahme typischerweise vorhersehbaren Schaden. 

 

9. Personenbezogene Daten 

9.1 Mit der Teilnahme am Contest erklärt sich die teilnehmende Person ausdrücklich damit einverstanden, dass FRHUG die im Zusammenhang mit der Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person für den Zeitraum des Contest und dessen medialer Auswertung sowie Dokumentation nach Abschluss des Contests erhebt, speichert und nutzt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des Contests erforderlich (Art. 6 Abs. 1b DSGVO); ohne eine Bereitstellung der Daten kann der Contest nicht durchgeführt werden. 

9.2 Die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung sowie der medialen Auswertung und Dokumentation des Contests gespeichert, genutzt und verarbeitet. Sie werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder anderweitig genutzt. Nach Beendigung des Contests werden sämtliche personenbezogenen Daten der teilnehmenden Personen gelöscht. 

9.3 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, gelten im Übrigen die Regelungen in den Datenschutzbestimmungen der FRHUG. 

9.4 Fragen zu den vorstehend genannten Regelungen, zu den weiteren Datenschutzbestimmungen sowie zum Umgang der FRHUG mit dem Thema „Datenschutz“ können jederzeit an das Datenschutzbüro und den/die Datenschutzbeauftragte/r der FRHUG gerichtet werden: privacy@lollapaloozade.com 

 

10. Sonstiges 

10.1 Die Durchführung dieses Contests begründet keine Verpflichtung der FRHUG, einen vergleichbaren Contest erneut oder regelmäßig durchzuführen. 

10.2 Der Anspruch aus dem Contest ist nicht übertragbar. 

10.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

10.4 Die Teilnahme an dem Contest unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

10.5 Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

 

Stand: 20.06.2022